Friedhofsverwaltung

Ein Benützungsrecht an einer Grabstätte wird durch die Pfarre Frastanz vergeben. Auf dem Friedhof Frastanz stehen Sondergräber (Erdgräber), Urnengräber, Erdurnengräber und Mauernischen zur Verfügung. 

Die Grabstättengebühr wird nicht mehr jährlich, sondern mit jeder Bestattung einmalig für 15 Jahre (Mindestruhezeit) verrechnet. Die Abgabe für 15 Jahre liegt nach der derzeitig gültigen Friedhofsgebührenverordnung bei € 663,00 für ein Sondergrab (Erdgrab), bei € 1.325,00 für eine Mauernische, bei € 549,00 für ein Urnengrab und bei € 549,00 für ein Sammelgrab.

Nach Ablauf des Benützungsrechtes (15 Jahre Mindestruhezeit) kann das Grab durch die Bezahlung einer Verlängerungsgebühr für 10 Jahre verlängert werden. Die Gebühr für die weitere Benützung der Grabstätte beträgt nach der derzeit gültigen Friedhofsgebührenverordnung € 441,00 für ein Sondergrab (Erdgrab), € 884,00 für eine Mauernische und € 366,00 für ein Urnengrab.

Weitere Informationen finden Sie in der Friedhofsgebührenverordnung.

Kontakt

Fragen zur Grabvergabe:
Pfarre Frastanz
Tel. +43 5522 51769
E-Mail: office@pfarrefrastanz.at

Anregungen & Ideen für den Friedhof sowie Fragen zu Gebühren:
Finanzleistungszentrum Walgau West
Alexandra Burtscher
Tel. +43 5522 23450-12
E-Mail: alexandra.burtscher@flz-walgauwest.at 

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Friedhofsgebührenverordnung 2026 (pdf-Datei, 203 KB)
Friedhofsordnung (pdf-Datei, 1,2MB)
 

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