Friedhofsverwaltung

Ein Benützungsrecht an einer Grabstätte wird durch die Pfarre Frastanz vergeben. Auf dem Friedhof Frastanz stehen Sondergräber (Erdgräber), Urnengräber, Erdurnengräber und Mauernischen zur Verfügung. 

Seit 01.01.2020 ist die Marktgemeinde Frastanz für die Friedhofsverwaltung und somit auch für die Gebührenabrechnung zuständig.

Die Gebühr wird nicht mehr jährlich, sondern mit jeder Bestattung einmalig für 15 Jahre (Mindestruhezeit) verrechnet. Die Abgabe für 15 Jahre liegt nach der derzeitig gültigen Friedhofsgebührenverordnung bei € 564,00 für ein Sondergrab (Erdgrab), bei € 1.1290,00 für eine Mauernische und bei € 468,00 für ein Urnengrab. Der Abendzuschlag bei der Bestattungsgebühr ab 17 Uhr beträgt € 84,00.

Erfolgt innerhalb der Mindestruhezeit eine neue Bestattung in das bestehende Grab, wird die bereits bezahlte Grabstättengebühr aliquot berücksichtigt und die ausbleibende Gebühr bis zum Erreichen der neuen Mindestruhezeit (15 Jahre) vorgeschrieben.

Nach Ablauf des Benützungsrechtes (15 Jahre Mindestruhezeit) kann das Grab durch die Bezahlung einer Verlängerungsgebühr für 10 Jahre verlängert werden. Die Erneuerungsgebühr für die weitere Benützung der Grabstätte beträgt nach der derzeit gültigen Friedhofsgebührenverordnung € 376,00 für ein Sondergrab (Erdgrab), € 753,00 für eine Mauernische und € 312,00 für ein Urnengrab.

Kontakt

Fragen zur Grabvergabe:
Pfarre Frastanz
Tel. +43 5522 51769
E-Mail: office@pfarrefrastanz.at

Anregungen & Ideen für den Friedhof sowie Fragen zu Gebühren:
Marktgemeinde Frastanz
Astrid Gassner
Tel. +43 5522 51534-15
E-Mail: astrid.gassner@frastanz.at

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Friedhofsgebührenverordnung 2020 (pdf-Datei, 380 KB)
Friedhofsgebührenverordnung Änderung 2021 (pdf-Datei, 470 KB)
Friedhofsgebührenverordnung Änderung 2023 (pdf-Datei, 471 KB)
Friedhofsordnung (pdf-Datei, 1,2MB)
Friedhofsbroschüre (pdf-Datei, 862 KB)

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