Seit dem 01. September 2025 gilt in Österreich ein neues Informationsfreiheitsgesetz. Es beendet das bisherige Amtsgeheimnis und stärkt das Grundrecht auf Zugang zu Informationen. Die Bevölkerung der Marktgemeinde Frastanz aktiv zu informieren und transparent zu handeln sind zentrale Anliegen unserer Verwaltung.
Proaktive Veröffentlichung
Basierend auf dem Informationsfreiheitsgesetz werden Informationen von allgemeinem Interesse möglichst frühzeitig veröffentlicht. Dazu zählen insbesondere in Auftrag gegebene Studien, Gutachten und Stellungnahmen oder Verträge, an denen ein öffentliches Interesse besteht. Verträge mit einem Wert ab 100.000 Euro gelten jedenfalls als Information von allgemeinem Interesse. Die Marktgemeinde Frastanz veröffentlicht zudem Verträge mit geringerem Wert, wenn ein öffentliches Interesse besteht.
Die Informationen werden unter https://frastanz.at/informationsfreiheit und https://data.gv.at bereitgestellt.
Ausgenommen sind Informationen bei Geheimhaltungspflichten wie etwa bei der Vorbereitung von Entscheidungen, wenn überwiegende berechtigte Interessen Dritter betroffen sind, oder wenn gesetzliche Schutzvorschriften (z.B. Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum) greifen.
Informationsbegehren
Neben der proaktiven Veröffentlichung können natürliche und juristische Personen Informationen anfordern. Das Informationsbegehren erfolgt formlos und ohne Begründungspflicht.
Die Marktgemeinde Frastanz ist verpflichtet, diesen Begehren nachzukommen, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen bestehen (z. B. Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse, geistiges Eigentum). In jedem Fall werden die öffentlichen und privaten Interessen sorgfältig gegeneinander abgewogen.
Derzeit gibt es noch keine Veröffentlichungen.
Sägenplatz 1
A-6820 Frastanz, Österreich
Lageplan
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E-Mail an das Gemeindeamt