Für die Grabvergabe - und somit auch für das Benützungsrecht - ist in Frastanz die Pfarre zuständig. Nehmen Sie daher bitte direkt Kontakt mit dem Pfarrbüro unter der Tel.Nr. +43 5522 51769 auf.
Das Benützungsrecht für eine Grabstätte erlischt 15 Jahre nach der Beisetzung und kann jeweils um 10 Jahre verlängert werden. Für eine etwaige Verlängerung werden Sie von uns kontaktiert. Sollten Sie dazu Fragen zur Verlängerung oder Auflösung haben kontaktieren Sie bitte Alexandra Burtscher unter der Telefonnummer: +43 5522 2345012 oder unter alexandra.burscher@flz-walgauwest.at.
Auf dem Friedhof Frastanz stehen Erd- und Urnengräber als Familiengräber zur Verfügung. Nach Maßgabe des vorhandenen Platzes können mehrere Särge bzw. Urnen beigesetzt werden.
Informationen zu den Friedhofsgebühren finden sie in der Friedhofsgebührenordnung.
Fragen zur Grabvergabe:
Pfarre Frastanz
Tel. +43 5522 51769
E-Mail: office@pfarrefrastanz.at
Anregungen & Ideen für den Friedhof sowie Fragen zu Gebühren:
Finanzleistungszentrum Walgau West
Alexandra Burtscher
Tel. +43 5522 23450-12
E-Mail: alexandra.burtscher@flz-walgauwest.at
Friedhofsgebührenverordnung 2026 (pdf-Datei, 203 KB)
Friedhofsordnung (pdf-Datei, 1,2MB)
Pfarre Frastanz
Schlossweg 2
T 0043 5522 51769 0
F 0043 5522 51769 81
E-Mail an Pfarre Frastanz