Ein Personalausweis ist für den Grenzübertritt erforderlich und dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Der Personalausweis ist im EU bzw. Schengen-Raum ein gültiges Reisedokument.
Personen mit Hauptwohnsitz in Frastanz können einen österreichischen Personalausweis in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus beantragen. Der Antrag muss persönlich eingebracht werden. Auch bei der Antragstellung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren, muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) mit dem gesetzlichen Vertreter zur Identitätsfeststellung anwesend sein.
Alter Personalausweis vorhanden:
- Alter Personalausweis (nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
- EU-Passbild, nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Gegebenenfalls* zusätzliche Unterlagen
Kein Personalausweis, aber ein Reisepass vorhanden:
- Reisepass (nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
- EU-Passbild, nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Bei Verlust des Reisepasses – Verlustanzeige (Bürgerservice-Stelle)
- Bei Diebstahl – Diebstahlsanzeige (Polizeiinspektion)
- Gegebenenfalls* zusätzliche Unterlagen
Kein Reisepass, kein Personalausweis, aber ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde im Original
- Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
- EU-Passbild, nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Bei Verlust des Personalausweises – Verlustanzeige (Bürgerservice-Stelle)
- Bei Diebstahl – Diebstahlsanzeige (Polizeiinspektion)
- Gegebenenfalls* zusätzliche Unterlagen
Kein Reisepass, kein Personalausweis und kein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:
- Eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge (benötigt amtlichen Lichtbildausweis)
- Geburtsurkunde im Original
- Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
- EU-Passbild, nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Bei Verlust des Personalausweises – Verlustanzeige (Bürgerservice-Stelle)
- Bei Diebstahl – Diebstahlsanzeige (Polizeiinspektion)
- Gegebenenfalls* zusätzliche Unterlagen
*Gegebenenfalls werden folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:
- Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
- Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur:
* Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
* Verleihungsurkunde
Gültigkeitsdauer eines Personalausweises
Für Kinder bis zum 2. Geburtstag: 2 Jahre
Für Kinder vom 2. bis zum 12. Geburtstag: 5 Jahre
Ab dem 12. Geburtstag: 10 Jahre
Eine Verlängerung ist nicht möglich. Trotz Restgültigkeit des Reispasses kann jederzeit ein neuer beantragt werden. Die nachträgliche Änderung von Personaldaten (zB Namen) ist nicht möglich, bei geänderten Daten muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Kosten
Die Erstausstellung des Personalausweises bis zum 2. Geburtstag ist kostenlos.
Nach dem 2. Geburtstag: 26,30 Euro
Ab dem 16. Geburtstag: 61,50 Euro
Verwandte Themen
Reisepass
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunde
Weiterführende Links
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass/Seite.020100.html