Staatsbürgerschaftsnachweis

Mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis wird bestätigt, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.

Zuständig zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist die Gemeinde, in der eine Person ihren ordentlichen Wohnsitz hat.

Dokumente

  • Geburtsurkunde
  • Lichtbildausweis
  • ev. Heiratsurkunde
  • ev. Nachweis des akademischen Grades
  • ev. Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern
  • ev. Einbürgerungsurkunde

Weiterführende Links

Sara Köck
T 0043 5522 51534 36
E-Mail an Sara Köck

Standesamt, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, Meldewesen, Wählerevidenz, Passwesen, Fundwesen, Abfallwesen