Staatsbürgerschaftsnachweis

Mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis wird in Österreich bestätigt, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.

Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann bei jedem österreichischen Standesamt beantragt werden, wenn sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet.

In allen anderen Fällen ist die österreichische Vertretungsbehörde im Wohnsitzstaat zuständig.

Bezüglich der erforderlichen Dokumente und Unterlagen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf

 

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Sara Köck
T 0043 5522 51534 36
E-Mail an Sara Köck

Standesamt, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, Meldewesen, Wählerevidenz, Passwesen, Fundwesen, Abfallwesen, Landwirtschaftsangelegenheiten

Für Standesamts- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten bitten wir Sie, vorab telefonisch Kontakt aufzunehmen.