Geburtsanzeige /-urkunde

Nach der Geburt wird eine Geburtsurkunde ausgestellt. Diese benötigen Sie in vielen Lebenssituationen für Behördengänge oder als Nachweis für bestimmte persönliche Daten. In der Geburtsurkunde werden Name, Geschlecht, Geburtszeitpunkt sowie der Geburtsort einer Person festgehalten.

Falls Sie eine weitere Geburtsurkunde benötigen (z.B. Duplikat bei Verlust oder Diebstahl oder mehrsprachige Geburtsurkunde), können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde bzw. einer internationalen Geburtsurkunde stellen. Für die Ausstellung sind ein amtlicher Lichtbildausweis oder eventuelle Nachweise für die Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses notwendig.

Für Geburten vor dem 01.01.1939 ist das Pfarramt der Kirchengemeinde Ihres Geburtsorts zuständig; für Geburten nach dem 01.01.1939 das Standesamt der Wohnsitzgemeinde.

 

Kosten

Mündlicher/telefonischer Antrag: gebührenfrei

Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro

Ausstellung der Urkunde: 9,30 Euro 

Die Beantragung und Ausstellung einer Geburtsurkunde/internationalen Geburtsurkunde innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ist gebührenfrei.

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Sara Köck
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