Geburtsanzeige /-urkunde

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen. In den Krankenhäusern wird das von der jeweiligen Verwaltung erledigt. Hausgeburten müssen von der Hebamme oder den Eltern angezeigt werden.

Die erste Geburtsurkunde und der erste Staatsbürgerschaftsnachweis werden gebührenfrei ausgestellt.

Zu einem späteren Zeitpunkt können Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden bei jedem österreichischen Standesamt beantragt werden.

Kosten

Mündlicher/persönlicher Antrag: gebührenfrei

Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro

Ausstellung der Urkunde: 9,30 Euro 

Weiterführende Links:
österreich.gv.at - Neuausstellung einer Geburtsurkunde oder einer internationalen Geburtsurkunde

Sara Köck
T 0043 5522 51534 36
E-Mail an Sara Köck

Standesamt, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, Meldewesen, Wählerevidenz, Passwesen, Fundwesen, Abfallwesen, Landwirtschaftsangelegenheiten

Für Standesamts- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten bitten wir Sie, vorab telefonisch Kontakt aufzunehmen.