Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen. In den Krankenhäusern wird das von der jeweiligen Verwaltung erledigt. Hausgeburten müssen von der Hebamme oder den Eltern angezeigt werden.
Die erste Geburtsurkunde und der erste Staatsbürgerschaftsnachweis werden gebührenfrei ausgestellt.
Zu einem späteren Zeitpunkt können Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden bei jedem österreichischen Standesamt beantragt werden.
Kosten
Mündlicher/persönlicher Antrag: gebührenfrei
Schriftlicher Antrag (Brief, Fax, E-Mail): 14,30 Euro
Ausstellung der Urkunde: 9,30 Euro
Weiterführende Links:
österreich.gv.at - Neuausstellung einer Geburtsurkunde oder einer internationalen Geburtsurkunde
Sara Köck
T 0043 5522 51534 36
E-Mail an Sara Köck
Standesamt, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, Meldewesen, Wählerevidenz, Passwesen, Fundwesen, Abfallwesen, Landwirtschaftsangelegenheiten
Für Standesamts- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten bitten wir Sie, vorab telefonisch Kontakt aufzunehmen.