Ein Reisepass ist für den Grenzübertritt erforderlich und dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität.
Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre. (Ausnahme: Kinder unter 12 Jahren) Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Verlängerungen sind nicht möglich.
Ein österreichischer Reisepass muss persönlich beim Meldeamt im Rathaus Frastanz oder bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch beantragt werden.
Dokumente
bei Erstausstellung
- 1 Passbild, welches den Passbildkriterien entspricht und nicht älter als ein halbes Jahr ist
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- ev. Heiratsurkunde
- ev. Nachweis über akademischen Grad
Besitzen Sie bereits einen Reisepass und die Personaldaten sind gleich geblieben, dann genügt die Vorlage des abgelaufenen Passes und ein Passfoto. Der Pass darf hierfür nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen sein und das Passfoto nicht älter als ein halbes Jahr.
Die Antragssteller müssen persönlich erscheinen, Personen bis zum 18. Lebensjahr mit dem gesetzlichen Vertreter (Lichtbildausweis erforderlich).
Kosten
75,90 Euro
30,00 Euro für Kinderreisepass (unter 12 Jahren)
Der erste Kinderreisepass bis 2 Jahre ist kostenlos.
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Laura Gmeinder
T 0043 5522 51534 31
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