Ein Reisepass ist für den Grenzübertritt erforderlich und dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität.
Personen mit Hauptwohnsitz in Frastanz können einen österreichischen Reisepass in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus beantragen. Der Antrag muss persönlich eingebracht werden. Auch bei der Antragstellung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren, muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) mit dem gesetzlichen Vertreter zur Identitätsfeststellung anwesend sein.
Dokumente
Alter Reisepass vorhanden:
- Alter Reisepass (nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
- EU-Passbild, nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Gegebenenfalls* zusätzliche Unterlagen
Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden:
- Personalausweis (nicht mehr als 5 Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)
- EU-Passbild, nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Bei Verlust des Reisepasses – Verlustanzeige (Bürgerservice-Stelle)
- Bei Diebstahl – Diebstahlsanzeige (Polizeiinspektion)
- Gegebenenfalls* zusätzliche Unterlagen
Kein Reisepass, kein Personalausweis, aber ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde im Original
- Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
- EU-Passbild, nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Bei Verlust des Reisepasses – Verlustanzeige (Bürgerservice-Stelle)
- Bei Diebstahl – Diebstahlsanzeige (Polizeiinspektion)
- Gegebenenfalls* zusätzliche Unterlagen
Kein Reisepass, kein Personalausweis und kein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden:
- Eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge (benötigt amtlichen Lichtbildausweis)
- Geburtsurkunde im Original
- Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
- EU-Passbild, nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
- Bei Verlust des Reisepasses – Verlustanzeige (Bürgerservice-Stelle)
- Bei Diebstahl – Diebstahlsanzeige (Polizeiinspektion)
- Gegebenenfalls* zusätzliche Unterlagen
*Gegebenenfalls werden folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:
- Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid
- Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin bzw. Ingenieur:
* Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
* Verleihungsurkunde
Gültigkeitsdauer eines Reisepasses
Für Kinder bis zum 2. Geburtstag: 2 Jahre
Für Kinder vom 2. bis zum 12. Geburtstag: 5 Jahre
Ab dem 12. Geburtstag: 10 Jahre
Es ist nicht möglich, den alten Reisepass zu verlängern. Trotz Restgültigkeit des Reispasses kann jederzeit ein neuer beantragt werden. Die nachträgliche Änderung von Personaldaten (zB Namen) ist nicht möglich, bei geänderten Daten muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Kosten
Die Erstausstellung des Kinderreisepasses bis zum 2. Geburtstag ist kostenlos.
Nach dem 2. Geburtstag: 30 Euro
Ab dem 12. Geburtstag: 75,90 Euro
Verwandte Themen
Personalausweis
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunde
Weiterführende Links
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass/Seite.020100.html