Der Heizkostenzuschuss 2025/2026 kann noch bis zum 13. Februar 2026 beantragt werden. Die Antragstellung ist persönlich im Bürgerservice sowie online auf der Webseite der Marktgemeinde Frastanz unter heizkostenzuschuss möglich.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Anspruchsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Frastanz, deren Haushaltseinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Liegt das Einkommen leicht über der jeweiligen Grenze, kommt wie gewohnt die Einschleifregelung zur Anwendung: Der Zuschuss verringert sich entsprechend, beträgt jedoch mindestens € 50.
Wie hoch ist der Zuschuss?
- Der Heizkostenzuschuss beträgt maximal € 250 pro Haushalt.
- Für Sozialhilfe-Empfänger:innen wird ein Betrag von € 180 automatisch durch die Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt – eine Antragstellung ist in diesem Fall nicht notwendig.
Was wird für die Antragstellung benötigt?
Für die Bearbeitung des Antrags sind Nachweise über sämtliche Einkünfte aller Haushaltsmitglieder erforderlich, z. B.:
- aktuelle Gehaltszettel
- Pensionsauskünfte
- Kontoauszüge
Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerservice wird eine Niederschrift aufgenommen.
Einkommensgrenzen
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze | Einkommensgrenze für Einschleifregelung |
|---|---|---|
| 1 Person | € 1.410 | € 1.610 |
| 2 Personen | € 1.920 | € 2.120 |
| 3 Personen | € 2.360 | € 2.560 |
| 4 Personen | € 2.800 | € 3.000 |
| 5 Personen | € 3.240 | € 3.440 |
| 6 Personen | € 3.680 | € 3.880 |
| 7 Personen | € 4.120 | € 4.320 |
| jede weitere Person | + € 440 | + € 200 |
Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens bis zum 13. Februar 2026 ein. Danach ist keine Antragstellung mehr möglich.
