Antragstellung und Höhe der Auszahlung vom 13.Oktober 2025 bis 13. Februar 2026
Der Heizkostenzuschuss kann im Aktionszeitraum vom 13.10.2025 bis 13.02.2026 beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden. Der Antrag kann persönlich oder online gestellt werden. Bei persönlicher Antragstellung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Der Zuschuss beträgt einmalig maximal 250 Euro. Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist das aktuelle Einkommen nachzuweisen. Für die Antragsberechtigung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz maßgeblich.
Bei allfälligen Wohnungswechseln während des Aktionszeitraumes ist der Zuschuss nur einmal zu gewähren.
An Personen (Haushalte), die eine Unterstützung aus der offenen Sozialhilfe für den Lebensunterhalt und/oder Wohnbedarf erhalten oder einen solchen Anspruch während der Aktionsperiode erwerben, wird ein reduzierter Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig 180 Euro von Amts wegen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.
Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2025/26 Formular (online)
Zur Antragstellung werden folgende Formulare benötigt:
Einkommensgrenzen
| Einkommensgrenze | + € 200 Einkommensgrenze „Einschleifregelung" | |
| 1 Personen HH | Euro 1.410 | Euro 1.610 |
| 2 Personen HH | Euro 1.920 | Euro 2.120 |
| 3 Personen HH | Euro 2.360 | Euro 2.560 |
| 4 Personen HH | Euro 2.800 | Euro 3.000 |
| 5 Personen HH | Euro 3.240 | Euro 3.440 |
| 6 Personen HH | Euro 3.680 | Euro 3.880 |
| 7 Personen HH | Euro 4.120 | Euro 4.320 |
| Jede weitere Person | + Euro 440 | + Euro 200 |
Mag. Michael Seidler
T 0043 5522 51534 35
E-Mail an Michael Seidler
soziale Angelegenheiten, Sozialplanung, Wohnungen, Kinder-, Jugend- & Familienangelegenheiten, Schulen, Vereinswesen, Veranstaltungen, Sperrstundenverlängerungen