Antragstellung und Höhe der Auszahlung vom 14.Oktober 2024 bis 21. Februar 2025
Der Heizkostenzuschuss kann im Aktionszeitraum vom 14.10.2024 bis 21.02.2025 beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden. Der Antrag kann persönlich oder online gestellt werden. Bei persönlicher Antragstellung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Der Zuschuss beträgt einmalig maximal 330 Euro. Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist das aktuelle Einkommen nachzuweisen. Für die Antragsberechtigung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz maßgeblich.
Bei allfälligen Wohnungswechseln während des Aktionszeitraumes ist der Zuschuss nur einmal zu gewähren.
An Personen (Haushalte), die eine Unterstützung aus der offenen Sozialhilfe für den Lebensunterhalt und/oder Wohnbedarf erhalten oder einen solchen Anspruch während der Aktionsperiode erwerben, wird ein reduzierter Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig 180 Euro von Amts wegen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.
Heiz- und Wohnkostenzuschuss 2024/25 Formular
Zur Antragstellung werden folgende Formulare benötigt:
Einkommensgrenzen
Einkommensgrenze | + € 250 Einkommensgrenze „Einschleifregelung" | |
1 Personen HH | Euro 1.410 | Euro 1.660 |
2 Personen HH | Euro 1.920 | Euro 2.170 |
3 Personen HH | Euro 2.360 | Euro 2.610 |
4 Personen HH | Euro 2.800 | Euro 3.050 |
5 Personen HH | Euro 3.240 | Euro 3.490 |
6 Personen HH | Euro 3.680 | Euro 3.930 |
7 Personen HH | Euro 4.120 | Euro 4.370 |
Jede weitere Person | + Euro 440 | + Euro 250 |
Mag. Michael Seidler
T 0043 5522 51534 35
E-Mail an Michael Seidler
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