Die Errichtung eines Wintergartens stellt als Zubau zu einem Gebäude ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben dar. Der gesetzliche Mindestabstand beträgt grundsätzlich 3,0 m.
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Bauantrag
Baubewilligung
Bauservice
Ing. Philipp Szolga
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Baurechtsverwaltung Walgau West