Zur Einleitung des baubehördlichen Ermittlungsverfahrens ist ein schriftlicher Bauantrag bei der Baubehörde einzubringen. Je nach Art des Bauvorhabens sind jedoch schon vorab bestimmte Verfahrensschritte zu setzen. Mitunter muss vor der Erteilung einer Baubewilligung eine Bewilligung nach einem anderen Landesgesetz vorliegen.
Baueingabeformular (pdf-Datei ausfüllbar, 301 KB)
Ing. Philipp Szolga
T 0043 5522 51534 21
E-Mail an Philipp Szolga
Baurechtliche und -polizeiliche Angelegenheiten, Feuerpolizei,
Baurechtsverwaltung Walgau West