Zur Erlangung einer Baubewilligung (z.B. für Errichtung bzw. wesentliche Änderung von Gebäuden) ist bei der Baubehörde ein schriftlicher Bauantrag einzubringen.
Dieser Antrag hat Art, Lage, Umfang und die beabsichtigte Verwendung des Bauvorhabens anzugeben. Dem Bauantrag anzuschließen sind insbesondere der Nachweis des Eigentums am Baugrundstück bzw. die Zustimmung des Eigentümers, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Pläne, Berechnungen und Beschreibungen sowie der Nachweis der rechtlich gesicherten Verbindung des Baugrundstückes mit einer öffentlichen Verkehrsfläche. Die Pläne, Berechnungen und Beschreibungen sind in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Die Erledigung des Bauantrages erfolgt mittels Bescheid.
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Baueingabeformular (pdf-Datei ausfüllbar, 301 KB)
Ing. Philipp Szolga
T 0043 5522 51534 21
E-Mail an Philipp Szolga
Baurechtliche und -polizeiliche Angelegenheiten, Feuerpolizei,
Baurechtsverwaltung Walgau West