Gartenhaus

Vor der Errichtung eines Nebengebäudes (z. B. Gartenhaus, Garage oder Gerätehütte mit max. 25 m² überbauter Fläche und einer max. Höhe von 3,5 m) und bei Einhaltung der gesetzlichen Bauabstände (2 m) ist bei der Baubehörde eine Bauanzeige einzubringen. Andernfalls bedarf es für die Errichtung eines Nebengebäudes einer Baubewilligung (Bauantrag).

Dokumente
Diese Bauanzeige ist mit einer ausreichenden Beschreibung und zeichnerischen Darstellung, aus der jedenfalls auch die genaue Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück ersichtlich sein muss, an das Bauamt zu richten.

Verwandte Themen
Bauantrag
Bauanzeige 
Bauservice

Ing. Philipp Szolga
T 0043 5522 51534 21
E-Mail an Philipp Szolga

Baurechtliche und -polizeiliche Angelegenheiten, Feuerpolizei,
Baurechtsverwaltung Walgau West