Eine Bauanzeige (z.B. für Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen) ist bei der Baubehörde schriftlich einzubringen. Sie ist formfrei und hat Art, Lage, Umfang und die beabsichtigte Verwendung des Bauvorhabens anzugeben.
Der Bauanzeige anzuschließen sind insbesondere der Nachweis des Eigentums am Baugrundstück bzw. die Zustimmung des Grundeigentümers, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Pläne, Berechnungen und Beschreibungen in dreifacher Ausfertigung sowie der Nachweis einer rechtlich gesicherten Verbindung des Baugrundstückes mit einer öffentlichen Verkehrsfläche.
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird das anzeigepflichtige Bauvorhaben mit schriftlichem Bescheid freigegeben. Das Bauanzeigeverfahren erfolgt ohne die Mitwirkung von Nachbarn.
Baueingabeformular (pdf-Datei ausfüllbar, 301 KB)
Ing. Philipp Szolga
T 0043 5522 51534 21
E-Mail an Philipp Szolga
Baurechtliche und -polizeiliche Angelegenheiten, Feuerpolizei,
Baurechtsverwaltung Walgau West