Carport

Ein Carport stellt als nicht eingehauster Autoeinstellplatz grundsätzlich ein anzeigepflichtiges Bauwerk dar. Lediglich bei Nichteinhaltung des gesetzlichen Mindestabstandes (2,0 m bis zu einer max. Höhe von 3,5 m) ist eine baubehördliche Bewilligungspflicht gegeben.

Benötigte Dokumente
Einer entsprechenden Eingabe (Bauantrag oder Bauanzeige) sind jedenfalls entsprechende Plan- und Beschreibungsunterlagen (jeweils dreifach), welche eine Beurteilung des Bauvorhabens zulassen, anzuschließen. Die Eingabe ist an die Dienststelle Baurecht zu richten.

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Bauantrag
Bauanzeige
Bauservice

Ing. Philipp Szolga
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