Der Bebauungsplan regelt die baulichen Rahmenbedingungen wie Baunutzungszahl, Geschossanzahl, Gebäudehöhen, Dachformen, etc.
Jeder Gemeindebürger hat das Recht, während der Amtsstunden in die bestehenden Bebauungspläne im Rathaus Einsicht zu nehmen.
Ob ein Grundstück überhaupt bebaubar ist und ob es darüber hinaus auch nach den konkreten Vorstellungen der Bauwerber bebaut werden kann, wird allen Grundstückseigentümern und Bauwilligen vom Bauamt beantwortet.
Die Bebaubarkeit eines Grundstückes hängt in erster Linie von den Festlegungen des jeweiligen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ab.
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Ing. Robert Hartmann
T 0043 5522 51534 20
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