Abbruch von Gebäuden

Schriftlichen Bauanzeige

Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen bedarf einer schriftlichen Bauanzeige. Dieser Bauanzeige ist zumindest ein Lageplan (dreifach) mit Darstellung der abzubrechenden Bauteile anzuschließen.

Baurechtsverwaltung Walgau West

Marktgemeindeamt Frastanz
Sägenplatz 1
A-6820 Frastanz, Österreich

T 0043 5522 51534-25
Lageplan