Bauvorhaben, wie die Errichtung und wesentliche Änderung von Gebäuden, Nutzungsänderungen von Gebäuden, Werbeanlagen u.ä. und Vorhaben, die einer Abstandsnachsicht bedürfen, sind im Sinne des § 18 BauG bewilligungspflichtig.
Die "Baurechtsverwaltung Walgau West" ist als Verwaltungsgemeinschaft der sechs beteiligten Gemeinden organisiert und erledigt deren baurechtliche Angelegenheiten. Die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft ist im Rathaus der Marktgemeinde Frastanz untergebracht, wo auch sämtliche Bauanträge aus allen sechs Gemeinden bearbeitet werden.
Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen bedarf einer schriftlichen Bauanzeige. Dieser Bauanzeige ist zumindest ein Lageplan (dreifach) mit Darstellung der abzubrechenden Bauteile anzuschließen.
Marktgemeindeamt Frastanz
Sägenplatz 1
A-6820 Frastanz, Österreich
T 0043 5522 51534-25
Lageplan