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Volksbegehren mittels Handysignatur unterzeichnen

Im Eintragungszeitraum vom 2. bis 9. Mai 2022 können mehrere Volksbegehren unterschrieben werden. Dies kann persönlich am Bürgerservice-Schalter im Rathaus geschehen, oder ganz einfach von zuhause aus, mittels Handysignatur.

Volksbegehren können ganz praktisch mittels Handy-Signatur oder Austria ID unterzeichnet werden.

Folgende Volksbegehren können von 02. bis 09. Mai 2022 unterschrieben werden:

  • Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren
  • Arbeitslosengeld RAUF!
  • NEIN zur Impfpflicht
  • Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!
  • Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!
  • Mental Health Jugendvolksbegehren
  • Stoppt Lebendtier-Transportqual

Österreichische Staatsbürger*innen, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, haben zwei Möglichkeiten, ein Volksbegehren oder mehrere Volksbegehren zu unterschreiben:
 

1. Mittels Handysignatur

Wenn Sie die Handysignatur aktiviert haben, können Sie Volksbegehren ganz bequem mit Ihrem Smartphone unterzeichnen. Die aktuellen Volksbegehren finden Sie unter Volksbegehren (oesterreich.gv.at)

 

2. Persönliche Unterschrift

Zudem können Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz in einer beliebigen Gemeinde während der jeweiligen Amtsstunden des Rathauses persönlich unterschrieben werden. Es ist lediglich ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.

 

Eintragungszeit in Frastanz

In der Marktgemeinde Frastanz können Sie in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus, Sägenplatz 1, Ihre Zustimmung für ein oder mehrere Volksbegehren zu folgenden Öffnungszeiten geben:

Montag, 02.05.2022, 07:30-20:00 Uhr
Dienstag, 03.05.2022, 07:30-16:00 Uhr
Mittwoch, 04.05.2022, 07:30-16:00 Uhr
Donnerstag, 05.05.2022, 07:30-16:00 Uhr
Freitag, 06.05.2022, 07:30-16:00 Uhr
Samstag, 07.05.2022, 08:00-12:00 Uhr
Sonntag geschlossen
Montag, 09.05.2022, 07:30-20:00 Uhr

 

Hinweis zu Unterstützungserklärungen

Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet. Wenn Sie bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, ist keine Unterschrift für das Volksbegehren im Eintragungsverfahren mehr möglich.