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Volksbegehren liegen zur Unterschrift auf

Von 31. März bis einschließlich 07. April 2025 können die aktuellen Volksbegehren unterzeichnet werden.

Volksbegehren liegen zur Unterschrift auf

Folgende Volksbegehren können von 31. März bis 07. April 2025 unterschrieben werden:

  • Autovolksbegehren: Kosten runter!
  • ORF-Haushaltsabgabe NEIN
  • Stoppt die Volksbegehren Bereicherung!

Österreichische Staatsbürger:innen, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, haben verschiedene Möglichkeiten, ein oder mehrere Volksbegehren zu unterschreiben:

  1. Mittels ID-Austria
    Wenn Sie die ID-Austria aktiviert haben, können Sie Volksbegehren ganz bequem mit Ihrem Smartphone unterzeichnen. Den Link zu den aktuellen Volksbegehren finden Sie unter https://frastanz.at. Wer die ID Austria aktiviert hat, kann ein oder mehrere Volksbegehren ebenfalls online unterzeichnen.
  2. Persönliche Unterschrift
    Zudem können Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz in einer beliebigen Gemeinde während der jeweiligen Eintragszeiten persönlich unterschrieben werden. Es ist lediglich ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen. 

 

Eintragungszeit in Frastanz
In der Marktgemeinde Frastanz können Sie in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus, Sägenplatz 1, Ihre Zustimmung für ein oder mehrere Volksbegehren zu folgenden Öffnungszeiten geben:

Montag, 31.03.2025, 7:30 – 20:00 Uhr
Dienstag, 01.04.2025, 7:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch, 02.04.2025, 7:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag, 03.04.2025, 7:30 – 16:00 Uhr
Freitag, 04.04.2025, 7:30 – 16:00 Uhr
Samstag, 05.04.2025, geschlossen
Sonntag, 06.04.2025, geschlossen
Montag, 07.04.2025, 7:30 – 16:00 Uhr

Hinweis zu Unterstützungserklärungen
Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet. Wenn Sie bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, ist keine Unterschrift für das Volksbegehren im Eintragungsverfahren mehr möglich.