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Volksbegehren liegen zur Unterschrift auf

Von 19. bis 26. September 2022 können sieben Volkbegehren im Rathaus oder online unterschrieben werden.

Volksbegehren können ganz praktisch mittels Handy-Signatur oder Austria ID unterzeichnet werden.

Folgende Volksbegehren liegen zur Unterschrift auf:
- COVID-Maßnahmen abschaffen
- Black Voices
- Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen
- RECHT AUF WOHNEN
- Kinderrechte-Volksbegehren
- GIS Gebühr abschaffen
- FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG

Österreichische Staatsbürger:innen, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, haben verschiedene Möglichkeiten, ein oder mehrere Volksbegehren zu unterschreiben:

1. Mittels Handysignatur oder ID-Austria
Wenn Sie die Handysignatur aktiviert haben, können Sie Volksbegehren ganz bequem mit Ihrem Smartphone unterzeichnen. Einfach hier klicken und das betreffende bzw. die betreffenen Volksbegehren anklicken. Wer die ID Austria aktiviert hat, kann ein oder mehrere Volksbegehren ebenfalls online unterzeichnen.

2. Persönliche Unterschrift
Zudem können Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz in einer beliebigen Gemeinde während der jeweiligen Eintragszeiten persönlich unterschrieben werden. Es ist lediglich ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.

Eintragungszeit in Frastanz
In der Marktgemeinde Frastanz können Sie in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus, Sägenplatz 1, Ihre Zustimmung für ein oder mehrere Volksbegehren zu folgenden Öffnungszeiten geben:

Montag, 19.09.2022, 07:30-20:00 Uhr
Dienstag, 20.09.2022, 07:30-16:00 Uhr
Mittwoch, 21.09.2022, 07:30-16:00 Uhr
Donnerstag, 22.09.2022, 07:30-16:00 Uhr
Freitag, 23.09.2022, 07:30-16:00 Uhr
Samstag, 24.09.2022, 08:00-12:00 Uhr
Sonntag, 25.09.2022, geschlossen
Montag, 26.09.2022, 07:30-20:00 Uhr

Hinweis zu Unterstützungserklärungen
Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet. Wenn Sie bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, ist keine Unterschrift für das Volksbegehren im Eintragungsverfahren mehr möglich.