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Volksbegehren liegen zur Unterschrift auf

Im Eintragungszeitraum vom 17. bis 24. April 2023 können mehrere Volksbegehren unterschrieben werden. Dies kann persönlich am Bürgerservice-Schalter im Rathaus geschehen, oder ganz einfach von zuhause aus, mittels Handysignatur oder ID Austria.

Volksbegehren können ganz praktisch mittels Handy-Signatur oder ID Austria unterzeichnet werden.

Folgende Volksbegehren können von 17. bis 24. April 2023 unterschrieben werden:

  • ECHTE Demokratie - Volksbegehren
  • Beibehaltung Sommerzeit
  • GIS Gebühren NEIN
  • BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
  • Unabhängige JUSTIZ sichern
  • Lieferkettengesetz Volksbegehren
  • NEHAMMER MUSS WEG

Österreichische Staatsbürger*innen, die in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind, haben verschiedene Möglichkeiten, ein oder mehrere Volksbegehren zu unterschreiben:

1. Mittels Handysignatur oder ID-Austria

Wenn Sie die Handysignatur aktiviert haben, können Sie Volksbegehren ganz bequem mit Ihrem Smartphone unterzeichnen. Einfach hier klicken, einloggen und das betreffende bzw. die betreffenden Volksbegehren anklicken. Wer die ID Austria aktiviert hat, kann ebenfalls über den selben Link ein oder mehrere Volksbegehren online unterzeichnen.

2. Persönliche Unterschrift

Zudem können Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz in einer beliebigen Gemeinde während der jeweiligen Eintragszeiten persönlich unterschrieben werden. Es ist lediglich ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.

Eintragungszeit in Frastanz

In der Marktgemeinde Frastanz können Sie in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus, Sägenplatz 1, Ihre Zustimmung für ein oder mehrere Volksbegehren zu folgenden Öffnungszeiten geben:

Montag, 17.04.2023, 7:30 – 20:00 Uhr
Dienstag, 18.04.2023, 7:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch, 19.04.2023, 7:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag, 20.04.2023, 7:30 – 16:00 Uhr
Freitag, 21.04.2023, 7:30 – 16:00 Uhr
Samstag, 22.04.2023, geschlossen
Sonntag, 23.04.2023, geschlossen
Montag, 24.04.2023, 7:30 – 18:00 Uhr


Hinweis zu Unterstützungserklärungen

Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet. Wenn Sie bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, ist keine Unterschrift für das Volksbegehren im Eintragungsverfahren mehr möglich.