"TIERSCHUTZSVOLKSBEGEHREN"
„FÜR IMPF-FREIHEIT“
„Ethik für ALLE“
Die Zustimmung kann in jeder Gemeinde Österreichs (unabhängig vom Wohnort) durch die eigenhändige Unterschrift auf dem Eintragungsformular erfolgen. Die Zustimmung kann für ein Volksbegehren oder für mehrere Volksbegehren erteilt werden. Die Eintragung kann während des Eintragungszeitraumes auch online unter www.bmi.gv.at/volksbegehren erfolgen (am letzten Tag bis 20.00 Uhr).
Eintragungszeit in Frastanz
In der Marktgemeinde Frastanz können Sie in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus, Sägenplatz 1, Ihre Zustimmung für ein oder mehrere Volksbegehren zu folgenden Öffnungszeiten geben:
Montag, 18.01.2021, 07:30-20:00 Uhr
Dienstag, 19.01.2021, 07:30-16:00 Uhr
Mittwoch, 20.01.2021, 07:30-16:00 Uhr
Donnerstag, 21.01.2021, 07:30-16:00 Uhr
Freitag, 22.01.2021, 07:30-16:00 Uhr
Samstag, 23.01.2021, 08:00-12:00 Uhr
Sonntag geschlossen
Montag, 25.01.2021, 07:30-20:00 Uhr
Bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen.
Bitte beachten: Stimmberechtigte Personen die bereits eine Unterstützungserklärung zur Einleitung des/der Volksbegehren/s abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollendet und zum Stichtag 14. Dezember 2020 in der Wählerevidenz einer Gemeinde (Hauptwohnsitz in Österreich, österreichische Staatsbürgerschaft und kein Ausschluss vom Wahlrecht) eingetragen ist.