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Stadttunnel Feldkirch: UVP-Änderungsverfahren für „Bauablauf“

20.07.2026 | Für das geplante Vorhaben zur Änderung des Bauablaufs und Reduktion des Schwerverkehrs liegen nun die Verfahrensunterlagen zur Einsichtnahme auf.

Fotoquelle: Medienzoo/Land Vorarlberg

Vom 17.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026 können der Antrag sowie die konsolidierten Unterlagen im Amt der Vorarlberger Landesregierung, im Amt der Stadt Feldkirch sowie im Marktgemeindeamt Frastanz eingesehen werden. Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist zudem auch über folgenden Link möglich: Kundmachungen nach dem UVP-Gesetz

Seit dem Tunnelanschlag im vergangenen März schreitet der Bau des Haupttunnels zügig voran. Mehr als die Hälfte des Tunnelasts Felsenau ist zwischenzeitlich ausgebrochen. Seit kurzem laufen außerdem die Arbeiten am parallel geführten Fluchtstollen. Anfangs war geplant, den Stadttunnel Feldkirch in zwei Abschnitten zu realisieren. Ein optimierter Bauablauf soll nun die fristgerechte Fertigstellung des Stadttunnels, weniger Schwerverkehr durch die Innenstadt während der Bauphase und geringere Bau- und Logistikkosten bringen.

Vorgesehen ist eine gesamthafte Umsetzung des Projekts mit geänderter Vortriebsrichtung im Tunnelast Tosters. „Das bedeutet, dass der Tunnelast Tosters nicht vom Portal Tosters aus gebaut, sondern der gesamte Haupttunnel über die Felsenau aufgefahren wird“, erklärt Stadttunnel-Projektleiter Bernhard Braza. Auf diese Weise gibt es weniger Schwerverkehr im Stadtgebiet. Denn das Ausbruchmaterial vom Flucht- und Wartungsstollen Tosters wird nicht mehr über den Kapfweg und durch den Ardetzenbergtunnel sowie über die Bärenkreuzung abtransportiert, sondern unterirdisch über die Baustelleneinrichtung Felsenau. Zusätzlich ist beantragt worden, den Baustellenverkehr teilweise auf emissionsarme und umweltfreundliche E-LKW umzustellen. 

Die Anpassung des ursprünglich eingereichten Bauablaufs stellt eine mehr als geringfügige Änderung gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) dar und muss von der zuständigen Behörde geprüft und bewilligt werden. Im Dezember 2025 wurde der entsprechende Änderungsantrag nach § 18b UVP-G gemeinsam mit den aktualisierten Fachgutachten zu Lärm, Luftschadstoffen und Verkehr eingebracht. Diese Unterlagen wurden von der Behörde unter Einbeziehung von Sachverständigen geprüft. In der Folge erhielten das Land Vorarlberg, die Stadt Feldkirch und die Vorarlberger Energienetze GmbH als Projektträger einen sogenannten Verbesserungsauftrag, mit dem ergänzende Unterlagen und Präzisierungen zu einzelnen Aspekten angefordert wurden. „Diese Ergänzungen haben wir fristgerecht ausgearbeitet und am 26. Juni bei der UVP-Behörde eingereicht“, sagt Martin Zitt, Leiter der Abteilung Straßenbau im Amt der Landesregierung.

Nun hat die Behörde die öffentliche Kundmachung veranlasst. Während der gesetzlichen Auflagefrist von sechs Wochen können die Unterlagen bei den Standortgemeinden digital eingesehen werden und die nach dem UVP-G betroffenen Parteien und Beteiligten können sich dazu äußern. Im Anschluss findet am 30.09.2026 die öffentliche mündliche Verhandlung in der Arbeiterkammer statt, in der die eingebrachten Stellungnahmen und Einwendungen erörtert und die bestellten Sachverständigen gehört werden. Danach entscheidet die Behörde über das Vorhaben.

Laufende Arbeiten nicht betroffen
Die laufenden Bauarbeiten werden vom Änderungsverfahren nicht berührt und können auf Grundlage der bestehenden Genehmigung planmäßig fortgeführt werden. Die voraussichtliche Bauzeit für den Vortrieb des Abschnitts Felsenau beträgt rund neun Monate und endet im Herbst 2026. Neben dem Tunnelbau wird derzeit auch am Portalbauwerk Altstadt gearbeitet, der Bau des Portals Tisis ist in Vorbereitung.

Ombudsstelle
Für alle Anliegen rund um den Bau des Stadttunnels Feldkirch wurde eine Ombudsstelle eingerichtet. Jeden Dienstag von 17:00 bis 19:00 Uhr ist im Infozentrum Stadttunnel Feldkirch am ehemaligen Schulbrüderareal eine Ansprechperson vor Ort. Fragen können auch per E-Mail oder Telefon gestellt werden: ombudsstelle@stadttunnel-feldkirch.at, T +43 664 51 50 410.

Links
Kundmachung (PDF-Datei, 339 KB)
Land Vorarlberg