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Seveso

Hier sind die Unterlagen zur Abänderung des Flächenwidmungsplans abrufbar.

Um schwere Industrieunfälle in Betrieben mit gefährlichen Stoffen und deren Folgen zu vermeiden, hat die Europäische Union die Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rats, die sogenannte Seveso III-Richtlinie (Richtlinie) erlassen. Die Richtlinie zielt auf die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen ab, darunter insbesondere chemische und petrochemische Stoffe. Sie verpflichtet jedes EU-Land, Industriebetriebe, die eine Gefahr für schwere Unfälle darstellen, zu erfassen und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Diese sog. SEVESO-Betriebe sind in der Verarbeitung, Herstellung, Verwendung oder Lagerung von gefährlichen Stoffen tätig (z.B. Raffinerien, Petrochemieanlagen, Chemieanlagen, Lager für Erdöl oder Lager für explosive Stoffe). Bei der Primagaz GmbH handelt es sich um einen SEVESO-Betrieb im Sinne der Richtlinie.

Damit eine europäische Richtlinie in einem Staat zur Anwendung kommt, muss sie grundsätzlich in nationales Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie wurde in Österreich in mehreren Gesetzen umgesetzt, u.a. im § 8 Abs. 4 (Vorarlberger) Baugesetz. Diese Bestimmung sieht u.a. für Neu- und Umbauten vor, dass Bauwerke im Gefährdungsbereich eines auf dem benachbarten Grundstück bestehenden SEVESO-Betriebs keinen Verwendungszweck haben dürfen, der die „bestehende Gefährdung im Falle eines schweren Unfalls vergrößert oder die Folgebegrenzung erschweren“ würde. Dieser Zweck kann durch einen sog. angemessenen Schutzabstand zum SEVESO-Betrieb erreicht werden. Dieser ist im Flächenwidmungsplan entsprechend ersichtlich zu machen.

Aus diesem Grund hat die Marktgemeinde Frastanz ein Gutachten zur Festlegung des angemessenen Schutzabstands im Sinne des Baugesetzes bei der Firma Spiegltec GmbH in Auftrag gegeben. Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung vom 18. Juni 2020 den Entwurf einer Verordnung über eine Abänderung des Flächenwidmungsplans (Ersichtlichmachung eines angemessenen Schutzabstands) beschlossen.

Entwurf online abrufbar
Der Verordnungsentwurf samt Unterlagen ist an der Amtstafel und unter Kundmachungen der Online-Amtstafel einsehbar. Sie haben bis 29. Januar 2020 die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme zur geplanten Ersichtlichmachung einzureichen. Sollten Sie keine Zugriffsmöglichkeit auf die Internetseite haben, können Sie im Rathaus – nach vorheriger Terminvereinbarung – Einsicht in die Unterlagen nehmen. Wir sehen einer möglichst intensiven Teilnahme der Bevölkerung mit Interesse entgegen.

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Seveso-Kundmachungen