Ab dem Jahr 2026 gilt für die Ausstellung einer Lebensbestätigung eine Verwaltungsgebühr.
Für die Ausstellung einer Lebensbestätigung ist ab sofort eine Gebühr von 2,10 Euro zu entrichten. Lebensbestätigungen können aus diesem Grund nur dann ausgestellt werden, wenn die Gebühr bereits bezahlt wurde. Daher bittet die Marktgemeinde Frastanz, entsprechende Anträge nicht mehr einfach in den Postkasten einzuwerfen oder kommentarlos abzugeben. Bitte kommen Sie oder eine Vertrauensperson, in die Bürgerservice-Stelle, damit die Zahlung korrekt erfasst werden kann.
Im Februar 2026 bietet das Bürgerservice-Team den gewohnten Service, alle eingereichten und bereits bezahlten Lebensbestätigungen gesammelt an die AHV-IV Liechtenstein weiterzuleiten, weiterhin an.
Das Team unterstützt gerne bei Fragen zum Ablauf oder der Gebühr und hilft dabei, die Ausstellung der Lebensbestätigung rasch und korrekt abzuwickeln und steht für Fragen unter marktgemeindeamt@frastanz.at oder unter der Telefonnummer 05522/51534-0 zur Verfügung.
