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Nennungen für die Sportler- und Funktionärsehrung 2026

12.01.2026 | Nennungen für die zu ehrenden Sportler:innen und Funktionär:innen bitte bis 28. Jänner 2026 einreichen.

©Marktgemeinde Frastanz

Die Marktgemeinde Frastanz würdigt jährlich die Leistungen der örtlichen Vereine und ihrer engagierten Mitglieder in Sport, Kultur und Soziales. Für die Sportler- und Funktionärsehrung 2026 bitten wir alle Mitgliedsvereine, Nennungen einzubringen.

Wer kann nominiert werden?
Sportler:innen (Einzel- und Mannschaftssport):
Voraussetzung ist entweder der ständige Wohnsitz in Frastanz oder die ordentliche Mitgliedschaft in einem in Frastanz ansässigen Verein sowie eine der folgenden Leistungen*:

  • 1. Platz bei Vorarlberger Meisterschaften
  • 1.–3. Platz bei Österreichischen Meisterschaften
  • Topplatzierung bzw. herausragende Leistungen bei Wettbewerben auf europäischer oder internationaler Ebene

* Pro Leistungs-/Erfolgsklasse erfolgt nur eine Ehrung (z. B. Landesmeister:in wird nur beim ersten Titelgewinn geehrt; Wiederholungen desselben Titels in Folgejahren werden nicht erneut ausgezeichnet).

Vereinsfunktionär:innen:
Geehrt werden können Personen, die für einen in Frastanz ansässigen Verein (Wohnort der Person ist nicht relevant).

  • mindestens 10 Jahre eine leitende Funktion ausgeübt haben (z. B. Obmann/-frau, Stellvertreter:in, Kassier:in, Schriftführer:in) oder
  • seit mindestens 10 Jahren einen außerordentlichen Einsatz für den Verein leisten (z. B. Trainer:in).


Einreichung und Frist