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Marktgemeinde Frastanz klärt Betreuungsbedarf

Ab Mittwoch, den 18.03.2020, werden die Schulpflicht und die Besuchspflicht für den Kindergarten aufgehoben. Eine Betreuung wird bei Bedarf weiterhin angeboten. 

Wie die Bundes- bzw. Landesregierung bekannt gegeben haben, ist die Besuchspflicht für den Kindergarten und die Schulpflicht vom 18.03.2020 bis 03.04.2020 aufgrund des Corona-Virus aufgehoben.

Weiters wird empfohlen, alle Kinder im Alter von null bis sechs Jahren nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Die Betreuung zu Hause soll – auf Grund der besonderen Gefährdung dieser Personengruppe – jedoch nicht durch die Großeltern erfolgen.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.

Sollte eine Betreuung zu Hause nicht möglich sein, werden Spielgruppe, Kindergärten und Schulen weiterhin geöffnet bleiben. Dazu läuft in Frastanz gerade eine Erhebung. Alle Eltern bekommen von der Kinderbetreuungseinrichtung bzw. von der Schule ein Schreiben, in dem sie über die aktuelle Situation informiert werden. Zudem wird erhoben, ob ein Betreuungsbedarf besteht.

Spielgruppe und Kindergärten
Das Schreiben wird in der Spielgruppe Sonnenschein sowie in den Kindergärten Amerlügen, Einlis, Fellengatter und Hofen verteilt. Die Eltern sollen bis Freitag, den 13.03.2020, eine telefonische Rückmeldung über den Betreuungsbedarf an ihre Einrichtung geben.

Volksschulen und Mittelschule

Die Volksschulen Dorf und Fellengatter sowie die Vorarlberger Mittelschule Frastanz werden ebenfalls Schreiben an die Eltern verteilen. Die Rückmeldung über den Bedarf an Betreuung ist bis Montag, den 16.03.2020, schriftlich möglich.