Haushalte mit besonders geringem Einkommen werden auch im Winter 2019/20 mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt.
Die Einkommensgrenze für eine alleinstehende Person beträgt 1.195 Euro. Für Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene gilt die Einkommensgrenze von 1.762 Euro. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende mit einem Kind beträgt 1.465 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt (auch Kinder) werden je 210 Euro angerechnet. Die Vermögenssituation bleibt, wie bereits in den vergangenen Jahren, gänzlich außer Betracht.
Unterlagen mitbringen:
Bei der Beantragung sind alle Einkommensunterlagen bezüglich Pension, Gehalt, Wohnbeihilfe, Unterhaltszahlungen sowie ein Versicherungsdatenauszug vorzulegen. Der Zuschuss wird auf das Konto überwiesen. Daher ist die Bankverbindung (BIC und IBAN) bekannt zu geben.
Mindestsicherung:
BezieherInnen der Mindestsicherung erhalten von der Bezirkshauptmannschaft einen Zuschuss bis zur Höhe des Heizkostenzuschusses (max. 150,- Euro), wenn der Aufwand für die Beheizung nachweislich höher ist, als der im Mindestsicherungssatz dafür vorgesehene Anteil. Der Antrag dafür kann auch über die Bürgerservice-Stelle im Rathaus Frastanz gestellt werden.
Anträge für den Heizkostenzuschuss gibt es in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus Frastanz und hier zum Downloaden:
Antrag Heizkostenzuschuss 2019/20 (Word-Datei, 65KB)
Antrag Heizkostenzuschuss Mindestsicherungsempfänger 2019/20 (pdf-Datei, 204KB)