News

Heizkostenzuschuss beantragen

Haushalte mit besonders geringem Einkommen werden auch im Winter 2022/23 mit einem Heizkostenzuschuss des Landes Vorarlberg unterstützt.

Fotoquelle: pixabay

Finanzielle Unterstützung
Der Heizkostenzuschuss beträgt für diesen Winter 330 Euro pro Haushalt. Zusätzlich bekommen Bezieher:innen des Heizkostenzuschusses in Frastanz von der Marktgemeinde zusätzlich 30,- Euro ausbezahlt. „Damit können ohne weiteren Verwaltungsaufwand die notwendigen, inflationsbedingten Gebührenerhöhungen für diese Personen abgefedert werden“, begründete Bürgermeister Gohm seinen Antrag vor der Gemeindevertretung. 

Anträge können bis 24.02.2023 persönlich, per Post, oder per Mail in der Sozialabteilung des Marktgemeindeamtes Frastanz eingereicht werden.

Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenze für eine alleinstehende Person beträgt 1.508 Euro. Für Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene gilt die Einkommensgrenze von 2.263 Euro. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende mit einem Kind beträgt 1.961 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt (auch Kinder) werden je 453 Euro angerechnet. Die Vermögenssituation bleibt, wie bereits in den vergangenen Jahren, gänzlich außer Betracht.

Unterlagen
Bei der Beantragung sind die Einkommensunterlagen aller Personen im Haushalt ab 15 Jahren bezüglich Gehalt, Pension, Wohnbeihilfe, Unterhaltszahlungen sowie jeweils ein Versicherungsdatenauszug vorzulegen. Der Zuschuss wird auf das Konto überwiesen. Daher ist die Bankverbindung (BIC und IBAN) bekannt zu geben.

Sozialhilfe
Bezieher:innen der Sozialhilfe erhalten einen Zuschuss von der Bezirkshauptmannschaft. Der Heizkostenzuschuss beträgt in diesem Fall grundsätzlich 180 Euro. Wenn der Aufwand für die Beheizung nachweislich höher ist, können bis zu max. 330 Euro gewährt werden. Der Antrag dafür kann auch über die Bürgerservice-Stelle im Rathaus Frastanz gestellt werden.

Antrag per Post oder E-Mail
Auch in dieser Heizperiode ist es wieder möglich, den Antrag per E-Mail oder Post zu stellen. Bürgerinnen und Bürgern bleibt damit der Gang ins Gemeindeamt erspart. Folgende Nachweise sind dem Antrag als Kopie (bei Postsendung) oder als Scan (bei Mailsendung) beizulegen: Nachweis über sämtliche Einkommen, Versicherungsdatenauszüge (Personen ab 15 Jahre), Bankverbindung (Kopie der Bankomatkarte). Bei Beantragung per Mail bitte anstelle der Unterschrift auf dem Formular einen Ausweis (Pass/Personalausweiß/Führerschein) scannen und dem Antrag beilegen. Das Formular ist unter www.frastanz.at/heizkostenzuschuss zu finden.