Das Land Vorarlberg gewährt bis zum 25. Februar 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Er beträgt für diesen Winter 270 Euro pro Haushalt und kann bei der Bürgerservice-Stelle im Rathaus Frastanz beantragt werden.
Die Einkommensgrenze für eine alleinstehende Person beträgt 1.279 Euro. Für Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene gilt die Einkommensgrenze von 1.960 Euro. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende mit einem Kind beträgt 1.566 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt (auch Kinder) werden je 220 Euro angerechnet. Die Vermögenssituation bleibt, wie bereits in den vergangenen Jahren, gänzlich außer Betracht.
Unterlagen
Bei der Beantragung sind alle Einkommensunterlagen bezüglich Pension, Gehalt, Wohnbeihilfe, Unterhaltszahlungen sowie ein Versicherungsdatenauszug vorzulegen. Der Zuschuss wird auf das Konto überwiesen. Daher ist die Bankverbindung (BIC und IBAN) bekannt zu geben.
Sozialhilfe
Bezieher*innen der Sozialhilfe erhalten einen Zuschuss von der Bezirkshauptmannschaft. Der Heizkostenzuschuss beträgt in diesem Fall grundsätzlich 150 Euro. Wenn der Aufwand für die Beheizung nachweislich höher ist, können bis zu max. 270 Euro gewährt werden. Der Antrag dafür kann auch über die Bürgerservice-Stelle im Rathaus Frastanz gestellt werden.
Antrag per Post oder E-Mail
Gerade in Corona-Zeiten ist es wichtig, Menschenansammlungen in den Gemeindeämtern zu vermeiden. Daher ist es in dieser Heizperiode möglich, den Antrag per E-Mail oder Post zu stellen. Bürgerinnen und Bürgern bleibt damit der Gang ins Gemeindeamt erspart.
Link
Die Anträge finden Sie unter www.frastanz.at/heizkostenzuschuss