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Heizkostenzuschuss 2025/2026

13.10.2025 | Auch in der kommenden Heizperiode werden Haushalte mit geringem Einkommen mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss unterstützt.

©Pixabay/Alexander_Stein

Die Marktgemeinde Frastanz nimmt vom 13. Oktober 2025 bis 13. Februar 2026 Anträge entgegen, diese können persönlich im Bürgerservice oder online unter frastanz.at/heizkostenzuschuss gestellt werden.

Wer kann den Zuschuss beantragen?
Anspruchsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Frastanz, deren Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Liegt das Einkommen leicht über der Grenze, kommt die Einschleifregelung zur Anwendung: Der Zuschuss reduziert sich entsprechend und beträgt mindestens € 50.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Heizkostenzuschuss beträgt maximal 250 Euro pro Haushalt. Für Sozialhilfe-Empfänger:innen wird ein Betrag von 180 Euro automatisch durch die Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Für die Antragstellung sind Nachweise über sämtliche Einkünfte aller Haushaltsmitglieder erforderlich zum Beispiel Gehaltszettel, Pensionsauskünfte oder Kontoauszüge. Bei persönlicher Antragstellung im Bürgerservice wird eine Niederschrift aufgenommen.

Einkommensgrenzen

HaushaltsgrößeEinkommensgrenze "Einschleifregelung" zusätzlich bis € 200
1 Person €1.410 €1.610
2 Personen  €1.920 €2.120
3 Personen  €2.360 € 2.560
4 Personen  €2.800 €3.000
5 Personen  €3.240 €3.440
6 Personen  €3.680 €3.880
7 Personen  €4.120 €4.320
jede weitere Personplus € 440 plus € 200