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Grünes Licht für Stadttunnel Feldkirch

09.03.2022 | Der Verwaltungsgerichtshof hat den Revisionsantrag zurückgewiesen. Mit Abschluss des außerordentlichen Rechtswegs kann nun der Bau des Haupttunnels starten.

Die Arbeiten am Erkundungsstollen Altstadt laufen seit September 2021. Ende 2023/Anfang 2024 starten die Arbeiten für den Haupttunnel. (Fotoquelle: VLK)

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte bereits im Sommer 2019 den positiven Bescheid der Umweltverträglichkeitsprüfung für den Stadttunnel Feldkirch. Somit lag eine rechtskräftige Baubewilligung vor und der „ordentliche Rechtsweg“ war abgeschlossen. Daraufhin startete das Land Vorarlberg die vorbereitenden Maßnahmen zum Bau des Stadttunnels.

Die Projektgegner*innen beschritten allerdings noch den sogenannten „außerordentlichen Rechtsweg“. Mit Eingaben vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof sollte ein Antrag auf „aufschiebende Wirkung“ erwirkt werden. Der Verfassungsgerichtshof hatte damals binnen weniger Wochen sowohl die „aufschiebende Wirkung“ als auch die Beeinspruchung selbst zurückgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof wies zwar die „aufschiebende Wirkung“ ebenfalls zurück, entschied jedoch nicht in der Sache selbst – bis zum 03. März 2022. Seitdem liegt nun das schriftliche Urteil vor: Der Verwaltungsgerichtshof hat den Revisionsantrag abgewiesen.

Somit gehen die Arbeiten für den Stadttunnel Feldkirch weiter. Nach derzeitigem Zeitplan ist mit einer Ausschreibung der Bauarbeiten für den Haupttunnel binnen eines Jahres zu rechnen. Anvisierter Baubeginn für den Haupttunnel ist Ende 2023/Anfang 2024.

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Vorarbeiten zu Stadttunnel gehen weiter – Bericht vom 17.01.2022