News

„Grüner Pass“

Der „Grüne Pass“ ist ein Überbegriff für den einfachen, sicheren und überprüfbaren Nachweis der 3G-Regel „geimpft, getestet oder genesen“.

SYMBOLFOTO - Fotoquelle: istockphoto/scaliger

Jedes dieser Zertifikate ist mit einem EU-konformen QR-Code versehen, welcher die Grundlage für die Überprüfung durch die jeweils befugte Stelle bildet und somit eine Eintrittskarte für Gasthäuser, Kinos oder Fitnessstudios darstellt.

Grundvoraussetzung für den digitalen Zugang zum „Grünen Pass“ ist die Handysignatur oder eine Bürger*innen-Karte. Die Handysignatur kann beispielsweise online über FinanzOnline oder in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus Frastanz aktiviert werden. Die Freischaltung geht ganz einfach: Einen gültigen Lichtbildausweis und das eigene Mobiltelefon mitbringen, ein Passwort wählen und schon wird die Handy-Signatur im Bürgerservice freigeschaltet.

Digital oder Ausdruck
Mittels Handysignatur kann der „Grüne Pass“ unter www.gesundheit.gv.at abgerufen und beispielsweise auf dem Smartphone abgespeichert werden. Wer auf Handysignatur oder Bürger*innen-Karte verzichten will, kann die Zertifikate der 3G-Regel „geimpft, getestet oder genesen“ direkt in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus Frastanz ausdrucken lassen. Einzige Voraussetzung ist das Vorweisen der eigenen e-card.

Die Zertifikate des „Grünen Passes“ sind in Österreich eine Ergänzung zu den bisher bestehenden Nachweisen, die weiterhin gültig sein werden. Die bestehenden Nachweise umfassen etwa alle behördlich anerkannten Impfpässe (z.B. den gelben Impfpass), einen Absonderungsbescheid, der nicht älter als 180 Tage ist, oder einen Testnachweis nach dem bestehenden System. Auf europäischer Ebene wird der „Grüne Pass“ im Juli 2021 umgesetzt und eine weitgehende Reiseerleichterung zwischen den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen.

Wie komme ich zum „Grünen Pass“?

1. mittels Handy-Signatur:
Aktivierung der Handy-Signatur online z.B. unter https://finanzonline.bmf.gv.at oder direkt in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus Frastanz nach Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises. Das Handy ist ebenfalls mitzubringen.

2. als Ausdruck:
Ein Ausdruck ist direkt in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus Frastanz nach Vorlage der eigenen e-card möglich.

Öffnungszeiten der Bürgerservice-Stelle:
Montag 07:30 – 12:00 und 13:30 – 18:00 Uhr
Dienstag-Donnerstag 07:30 – 12:00 Uhr
Freitag 07:30 – 13:00 Uhr