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Gebührenbremse

03.06.2024 | Marktgemeinde gibt 110.000 Euro an Frastanzer Haushalte weiter.

Fotoquelle: iStock/kittiyaporn1027

Aufgrund der Teuerungsrate 2023 hat der Bund den Gemeinden einen einmaligen Zweckzuschuss von insgesamt 150 Millionen Euro gewährt. Er dient österreichweit zur Senkung der Gebühren für die Benützung kommunaler Einrichtungen der Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung oder Müllabfuhr im Jahr 2024. Die Anteile der finanziellen Mittel richten sich dabei nach der Einwohnerzahl. Für Frastanz bedeutet dies einen Gesamtbetrag von 110.396 Euro, der vollständig an die Frastanzer Haushalte weitergegeben wird.

Die Marktgemeinde Frastanz folgt dabei der Empfehlung des Vorarlberger Gemeindeverbandes, diese Mittel bei der Vorschreibung für die Müllgrundgebühren zu berücksichtigen. Bei der Verteilung wird dabei der Grundsatz der Gleichbehandlung beachtet: Alle privaten Haushalte, bei denen ein Hauptwohnsitz gemeldet ist, erhalten die einmalige Gutschrift mit der nächsten Abrechnung im Juni 2024. Bei Hausgemeinschaften und Wohnanlagen erhält die Gutschrift aus der Gebührenbremse der zustellungsbevollmächtige Hausverwalter, welcher diese in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigen wird.