News

Freilaufzone und neue Verordnung für Hunde

Mit 01. Jänner 2023 gilt in Frastanz die neue Hundeverordnung. Darin ist eine große Freilaufzone in der Unteren Au ausgewiesen, auf der sich Hunde austoben können. Die neue Hundeverordnung regelt zudem die Gebiete, an denen Hunde an der Leine zu führen sind.

270 Hunde sind derzeit in Frastanz gemeldet. Um das friedliche Miteinander noch einfacher zu gestalten und gefährliche Situationen zwischen Menschen und freilaufenden Hunden zu vermeiden, hat die Gemeindevertretung eine neue Hundeverordnung beschlossen.

So gibt es für Hunde eine Freilaufzone in der Unteren Au, die zum Austoben und Treffpunkt mit anderen Hunden gedacht ist. Das Gelände bietet beispielsweise Platz zum Stöckchen werfen. Zudem ist die frühere Kneipp-Anlage zu einem Plantschbecken für Hunde umfunktioniert worden. Bänke für die Hundehalter und Hundehalterinnen laden zum Verweilen und zum Austausch ein.

Hunde an die Leine
Es gibt Menschen, die sich vor Hunden fürchten. Speziell auf öffentlichen Wegen und Plätzen kann es daher zu brenzligen Situationen kommen. Den sich häufenden Beschwerden wegen frei herumlaufender Hunde trägt die Verordnung daher Rechnung. In allen Siedlungsgebieten, Natura-2000-Schutzzonen sowie verschiedenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sind die Hunde ab 01. Jänner 2023 an der Leine zu führen. Ein generelles Hundeverbot gilt auf Spielplätzen von Kindergärten und Kinderbetreuungseinrichtungen sowie auf Schulhöfen. Im Gemeindepark und auf dem Friedhof gilt dieses Hundeverbot ebenso, ausgenommen sind dort allerdings Assistenzhunde.

Hundekot entsorgen
Hundehaufen auf Wiesen und Feldern verunreinigen das Futter für andere Tiere. Speziell für die Landwirtschaft sind die Verunreinigungen ein Problem. Das Vieh weigert sich, das Gras rund um einen Hundehaufen zu fressen. Wird die Wiese abgemäht und das Futter in Ballen zusammengepresst, kann ein dabei aufgelesener Hundehaufen den ganzen Ballen wertlos machen.

In der neuen Hundeverordnung ist daher die Entsorgung des Hundekots klar geregelt. Hundehalter und Hundehalterinnen sind mit Jahresbeginn verpflichtet, Hundekot aufzuheben und zu entsorgen. Die Marktgemeinde stellt dazu weiterhin kostenlos Hundekotsäckchen zur Verfügung. Die befüllten Säckchen sind in den öffentlichen Hundekot- oder Restmüllkübeln oder im eigenen Restmüllsack zu entsorgen.

Kursförderung
Um das Zusammenleben von Mensch und Hund zu vereinfachen, fördert die Marktgemeinde Frastanz Gehorsamkeitstrainings und Hundekurse. Für jeden in Frastanz angemeldeten Hund, der seit dem 01. Mai 2022 eine Schulung absolviert hat, erhält der Besitzer bzw. die Besitzerin eine einmalige Förderung in Höhe von 30,00 Euro. Einfach für den Hund eine Kursbestätigung im Rathaus Frastanz vorlegen und die einmalige Förderung kassieren.

Herunterladen
 Hundeverordnung (pdf-Datei, 1,09 MB)
 Hundeverordnung Leinenpflicht Zonen Plan 1 (pdf-Datei, 3,13 MB)
 Hundeverordnung Leinenpflicht Zonen Plan 2 (pdf-Datei, 3,06 MB)
 Hundeverordnung Leinenpflicht und Hundezone Plan 3 (pdf-Datei, 1,24 MB)

AAAA

Hundezone