News

Freilaufende Hunde

In letzter Zeit mehren sich Meldungen aus der Bevölkerung, wonach Hunde im Wohngebiet frei herumlaufen. 

Es gibt Menschen, die sich vor Hunden fürchten – egal ob sie „etwas tun“ oder nicht. Kinder, Jogger, Radfahrer,... - wer mit einem Hund schlechte Erfahrungen gemacht hat, wird die Angst mitunter ein Leben lang nicht mehr los.

Speziell in den Naherholungsgebieten kommt es zu Begegnungen mit Hunden. HundehalterInnen werden daher gebeten in Begegnungssituationen mit anderen Hunden oder Personen den eigenen Hund sicher abzurufen und vorübergehend „bei Fuß“ oder an der Leine zu führen. Einige Gebiete in Frastanz – Spazierweg entlang des Spondawaldrandes sowie sämtliche Spielplätze und Parkanlagen – sind mit einer „Leinenpflicht“ belegt. Hier müssen HundehalterInnen ihren Hund an die Leine nehmen.

Hunde im Wohngebiet
In letzter Zeit mehren sich Meldungen aus der Bevölkerung, wonach Hunde im Wohngebiet frei herumlaufen. Für ein gutes Miteinander werden die HundehalterInnen gebeten, ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt herumstreunen zu lassen. Nicht als „freilaufend“ gelten Hunde, die an der Leine, „bei Fuß“ oder an der virtuellen Leine geführt werden (im unmittelbaren Einwirkungsbereich, maximal 20 Meter entfernt, der Hund kommt auf Kommando jederzeit zurück und belästigt oder behindert keine Personen).