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Freilaufende Hunde

Für ein gutes Miteinander bittet die Marktgemeinde Frastanz alle Hundehalter*innen um Rücksichtnahme auf andere und die Einhaltung der Regeln.

Es gibt Menschen, die sich vor Hunden fürchten – egal ob sie „etwas tun“ oder nicht. Kinder, Jogger, Radfahrer,... - wer mit einem Hund schlechte Erfahrungen gemacht hat, wird die Angst mitunter ein Leben lang nicht mehr los.

Speziell in den Naherholungsgebieten kommt es zu Begegnungen mit Hunden. Hundehalter werden daher gebeten in Begegnungssituationen mit anderen Hunden oder Personen den eigenen Hund sicher abzurufen und vorübergehend „bei Fuß“ oder an der Leine zu führen. Einige Gebiete in Frastanz – Spazierweg entlang des Spondawaldrandes sowie sämtliche Spielplätze – sind mit einer „Leinenpflicht“ belegt. Hier müssen Hundehalterinnen ihren Hund an die Leine nehmen.

Hunde im Wohngebiet
In letzter Zeit mehren sich auch wieder Meldungen aus der Bevölkerung, wonach Hunde im Wohngebiet frei herumlaufen. Für ein gutes Miteinander werden die Hundehalterinnen und Hundehalter gebeten, ihre Hunde nicht unbeaufsichtigt herumstreunen zu lassen.

Nicht als „freilaufend“ gelten Hunde, die an der Leine, „bei Fuß“ oder an der virtuellen Leine geführt werden. Das entspricht dem unmittelbaren Einwirkungsbereich bis maximal 20 Meter Entfernung. Der Hund kommt auf Kommando jederzeit zurück und belästigt oder behindert dabei keine Personen.