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Frastanz setzt Gebührenbremse um

15.03.2024 | Der Zweckzuschuss des Bundes bringt eine Gebührenentlastung für Personen mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Frastanz.

Fotoquelle: iStock/kittiyaporn1027

Die vom Bund beschlossene Gebührenbremse soll zur Entlastung der Bevölkerung im anhaltenden Kampf gegen die Teuerung beitragen. In Frastanz erhalten die Bewohner eine einmalige Gutschrift der bundesweiten Gebührenbremse. Konkret wird diese Gutschrift mit der Abrechnung der Müllgrundgebühr im 3. Quartal 2024 an die über 2.780 Frastanzer Haushalte weitergegeben, bei denen Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.

Mit der Gebührenbremse gewährt der Bund den Gemeinden einen einmaligen Zweckzuschuss, um Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen zu senken. Die Anteile richten sich dabei nach der Einwohnerzahl. Für die Marktgemeinde Frastanz bedeutet dies einen Gesamtbetrag von 110.396 Euro, der vollständig weitergegeben wird. Die Gemeindevertretung hat in ihrer jüngsten Sitzung dazu einen einstimmigen Beschluss gefasst.