Die Bundesförderung unterstützt den Ersatz fossiler Heizsysteme beziehungsweise von Direktstromheizungen durch Nahwärmeanschlüsse, Wärmepumpen oder Holzzentralheizungen. Je nach gewähltem Heizsystem beträgt die Förderung des Bundes zwischen 4.000 und 6.000 Euro, hinzu kommen gegebenenfalls verschiedene Boni.
Zusätzlich bleibt die Förderung des Landes Vorarlberg aufrecht. Sie beträgt je nach Heizungsart zwischen 1.500 und 3.000 Euro und kann mit der Bundesförderung kombiniert werden. So sind beim Umstieg je nach gewähltem Heizsystem beträchtliche Gesamtförderungen möglich: Wer beispielsweise einen Gaskessel durch einen Anschluss an ein Nahwärmenetz ersetzt, kann insgesamt 8.000 Euro Förderung von Bund und Land erhalten.
Registrierung rechtzeitig durchführen
Für die Bundesförderung ist eine Registrierung notwendig. Diese ist möglich, solange der für 2026 vorgesehene Zusagerahmen noch nicht ausgeschöpft ist, längstens jedoch bis 31. Dezember 2026. Nach erfolgreicher Registrierung stehen neun Monate für die Umsetzung des Heizungstausches zur Verfügung.
Voraussetzung für die Bundesförderung ist ein Energieberatungsprotokoll des Landes Vorarlberg. Dieses ist über das Energieinstitut Vorarlberg erhältlich. Die Anmeldung zur Enerigeberatung kann telefonisch unter 05572 31202 112 oder auf der Anmeldungsplattform beim Energieinstitut Vorarlberg www.energieinstitut.at erfolgen. Für die Landesförderung ist hingegen keine Vorab-Registrierung erforderlich. Sie wird nach der Umsetzung des Projekts beantragt.
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Energieberatung
