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Entwurf des Räumlichen Entwicklungsplans einsehbar

03.06.2024 | Wie soll sich Frastanz in den kommenden Jahren weiter entwickeln? Antworten darauf gibt der Räumliche Entwicklungsplan, dessen Entwurf bis 19. Juli 2024 einsehbar ist. Bis zu diesem Zeitpunkt können Stellungnahmen schriftlich eingebracht werden.

Fotoquelle: Matthias Decker

Jede Gemeinde hat entsprechend des Raumplanungsgesetztes einen Räumlichen Entwicklungsplan (REP) zu erstellen. Dieser legt grundsätzliche Ziele und Strategien zur zukünftigen räumlichen Entwicklung der Gemeinde fest. So enthält der REP unter anderem grundsätzliche Aussagen zu örtlichen Vorzügen und deren Erhaltung, zur Siedlungsentwicklung wie auch den Siedlungsrändern, den Freiräumen und zur angestrebten Wirtschaftsstruktur. Der Räumliche Entwicklungsplan definiert in weiterer Folge die Spielräume für die weiteren Planungsinstrumente, insbesondere dem Flächenwidmungsplan.

In den letzten zweieinhalb Jahren wurde der Entwurf des Räumlichen Entwicklungsplans für Frastanz mit Planungsexperten, Interessensgruppen und der Bevölkerung erarbeitet. Ende 2021 haben insgesamt 450 Frastanzer:innen einen Fragenkatalog ausgefüllt. Damit gaben sie beispielsweise Antworten auf Fragen zu Flächen für Naherholung, Wirtschaftsentwicklung oder Freizeiteinrichtungen. Die Zahl und Qualität der Rückmeldungen war hoch, wie das damit beauftragte Büro „stadtland“ bestätigt.

Vom nun angefertigten REP-Entwurf können sich nun alle Interessierten ein Bild machen, nachdem die Gemeindevertretung am 16.05.2024 einen entsprechenden Beschluss dazu gefasst hat. Der Verordnungsentwurf und der Erläuterungsbericht samt Umweltbericht sind bis einschließlich 19.07.2024 online unter https://frastanz.at/buergerservice/rathaus/veroeffentlichungsportal/kundmachungen.html abrufbar. Während der Zeit der Veröffentlichung können natürliche und juristische Personen sowie deren Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen, insbesondere auch Organisationen zur Förderung des Umweltschutzes, zum Verordnungsentwurf sowie zum Umweltbericht schriftlich Stellung nehmen.

Link
Verordnungsentwurf, Erläuterungsbericht und Umweltbericht