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Bebauungsplan für Bazora

Der Bebauungsplan für das Feriengebiet Bazora wurde einstimmig von der Gemeindevertretung angenommen.

Luftaufnahme vom Feriengebiet Bazora. (Fotoquelle: Ludwig Müller)

Neue Richtlinien für die künftige Bebauung auf der Bazora wurden in den letzten Monaten erarbeitet und zuletzt zur öffentlichen Einsicht und Stellungnahme aufgelegt. Nachdem es in diesem öffentlichen Auflageverfahren keine Einsprüche gab, wurde der neue Bebauungsplan von der Gemeindevertretung einstimmig angenommen.

In einem Bebauungsplan legt jede Gemeinde die Rahmenbedingungen fest, die bei Bauvorhaben einzuhalten sind: Gebäudehöhen, Dachformen, Anzahl der Geschosse, das Verhältnis von Flächenverbrauch und Nutzfläche etc. können für ganze Ortsteile oder für bestimmte Quartiere oder Straßenzüge festgelegt werden.

Auf der Bazora wurden von der Marktgemeinde Frastanz vor vielen Jahrzehnten solche Regelungen getroffen. Sie sollten einerseits eine massive Verbauung dieses Naherholungsgebietes verhindern, andererseits aber auch die Errichtung von kleinen Ferienhäusern als Freizeit-Domizile ermöglichen. Diese raumplanerischen Ziele hat man durchaus erreicht, wie heute jeder Besucher der Bazora bestätigen kann.
Den Hüttenbesitzern sind damals sehr strenge Auflagen gemacht worden. So durfte die maximal überbaute Fläche pro Baugrundstück maximal 80 m² betragen. Mit dieser strengen Wohnraum-Limitierung trug man auch dem Umstand Rechnung, dass es auf der Bazora bislang keine zentrale Abwasserversorgung gab.

Wasserversorgung

Nachdem Frastanz - und die Hüttenbesitzer auf der Bazora - in den letzten Jahren viel Geld für eine optimale Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung investiert haben, wurde der Bebauungsplan entsprechend überarbeitet. Das Bauamt der Marktgemeinde Frastanz hat dabei in Zusammenarbeit mit dem externen Raumplaner DI Georg Rauch sowie dem Bau- und Planungsausschuss einen Vorschlag ausgearbeitet, welcher die allgemeine Zustimmung gefunden hat: Es ermöglicht jedem Hüttenbesitzer Ausbauten in einem bescheidenen Rahmen und Bauwerbern eine etwas großzügigere Planung.

Bürgermeister Walter Gohm sprach allen Beteiligten sein Lob für diese Arbeit aus berichtete der Gemeindevertretung bei der Sitzung am 19.11.2019, dass während des Auflageverfahrens keine Einsprüche eingegangen sind. Die Gemeindevertretung, die den Entwurf schon in der Sitzung zuvor für gut befunden hatte, konnte den neuen Bebauungsplan somit einstimmig genehmigen.

Einsicht nehmen
Jeder Gemeindebürger hat das Recht, während der Amtsstunden in die bestehenden Bebauungspläne im Rathaus Einsicht zu nehmen. „Jeder Bürger sollte das auch tun, noch bevor er mit Planungen für einen Neu- Um- oder Ausbau beginnt“, rät Bauamtsleiter Ing. Robert Hartmann: Indem man sich schon bei der Planung an den geltenden Vorschriften orientiert, kann man sich unter Umständen viel Ärger und Kosten ersparen.