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Beachtung der Lärmschutzverordnung

16.06.2026 | Rasenmähen und weitere lärmerregende Arbeiten mit Gartengärten sind in Frastanz an festgelegten Zeiten möglich.

Aufgrund von Meldungen aus der Bevölkerung bittet die Marktgemeinde Frastanz um Beachtung der Lärmschutzverordnung. Darin wird folgendes festgeschrieben: 

Die Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere Rasenmäher, Rasentrimmer, Laubbläsern, Heckenscheren und Häcksler und auch der Betrieb von Kreis- und Motorsägen wird auf folgende Zeiten eingeschränkt: Werktags (MO-SA) in der Zeit von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 20.00 Uhr.

Übertretungen der Lärmschutzverordnung werden von der Bezirkshauptmannschaft mit einer Geldstrafe von bis zu 2.000,- Euro bestraft.