Die Verwendung von lärmerregenden Gartengeräten, insbesondere Rasenmäher, Rasentrimmer, Heckenscheren und Häcksler und auch der Betrieb von Kreis- und Motorsägen wird auf folgende Zeiten eingeschränkt: Werktags in der Zeit von 8.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 20.00 Uhr.
Übertretungen der Lärmschutzverordnung werden von der Bezirkshauptmannschaft mit einer Geldstrafe von bis zu 2.000,- Euro bestraft.