Ummeldung

Eine Ummeldung ist aus folgenden Gründen erforderlich 

- bei Änderung der Wohnsitzqualität
innerhalb eines Monats (z.B. wenn Sie Ihren bisherigen weiteren Wohnsitz zu Ihrem Hauptwohnsitz machen wollen)

- bei Änderung des Namens oder sonstiger Personendaten (innerhalb eines Monats)

- bei Änderung der Staatsbürgerschaft (innerhalb eines Monats)
Eine Ummeldung hat persönlich durch den Meldepflichtigen, durch Dritte oder auch postalisch beim Meldeamt im Rathaus (Erdgeschoss) zu erfolgen.

Dokumente
- amtlicher Lichtbildausweis
- entsprechende Dokumente aus denen die Änderungen bzw. die aktuellen Daten hervorgehen (z.B. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis über akademischen Grad etc.)

Verwandte Themen
An-/Abmeldung

Herunterladen

Meldezettel (pdf-Datei, ausfüllbar, 255 KB)

Laura Gmeinder
T 0043 5522 51534 31
E-Mail an Laura Gmeinder

Standesamt, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, Meldewesen, Wählerevidenz, Passwesen, Fundwesen, Abfallwesen, Korrespondenz, Telefonzentrale, Landwirtschaftsangelegenheiten, Gästetaxe, Veranstaltungen