Ummeldung

Eine Ummeldung ist aus folgenden Gründen erforderlich 

- bei Änderung der Wohnsitzqualität
innerhalb eines Monats (z.B. wenn Sie Ihren bisherigen weiteren Wohnsitz zu Ihrem Hauptwohnsitz machen wollen)

- bei Änderung des Namens oder sonstiger Personendaten (innerhalb eines Monats)

- bei Änderung der Staatsbürgerschaft (innerhalb eines Monats)
Eine Ummeldung hat persönlich durch den Meldepflichtigen, durch Dritte oder auch postalisch beim Meldeamt im Rathaus (Erdgeschoss) zu erfolgen.

Dokumente
- amtlicher Lichtbildausweis
- entsprechende Dokumente aus denen die Änderungen bzw. die aktuellen Daten hervorgehen (z.B. Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Nachweis über akademischen Grad etc.)

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An-/Abmeldung

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Meldezettel (pdf-Datei, ausfüllbar, 255 KB)