Jede/r BürgerIn ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden.Die Anmeldung erfolgt bei der neuen Wohnsitzgemeinde. Gleichzeitig wird dabei der bisherige Wohnsitz in einer anderen österreichischen Gemeinde abgemeldet.
Der Bürger erhält einen Ausdruck als Bestätigung des Meldevorganges.
Dokumente
Kosten
keine
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Meldezettel (pdf-Datei ausfüllbar, 255 KB)
Eine Abmeldung ist bei einem Wegzug ins Ausland nötig. Bei einem Wegzug in eine andere österreichische Gemeinde reicht die Anmeldung in der neuen Wohnsitzgemeinde, die Abmeldung in der bisherigen Wohnsitzgemeinde erfolgt dann automatisch.
Eine An- bzw. Abmeldung kann erfolgen
Kosten
keine
Sara Köck
T 0043 5522 51534 36
E-Mail an Sara Köck
Standesamt, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, Meldewesen, Wählerevidenz, Passwesen, Fundwesen, Abfallwesen