An-/Abmeldung

Anmeldung

Jede/r BürgerIn ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden.Die Anmeldung erfolgt bei der neuen Wohnsitzgemeinde. Gleichzeitig wird dabei der bisherige Wohnsitz in einer anderen österreichischen Gemeinde abgemeldet.

Der Bürger erhält einen Ausdruck als Bestätigung des Meldevorganges.

Dokumente

  • Meldezettel (vollständig ausgefüllt und vom Meldepflichtigen und vom Unterkunftsgeber unterschrieben, im Original)  
  • Identitätsnachweis
  • Nachweis über akademischen Grad
  • Reisedokument (für Fremde)

Kosten
keine

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Meldezettel (pdf-Datei ausfüllbar, 255 KB)

Abmeldung

Eine Abmeldung ist bei einem Wegzug ins Ausland nötig. Bei einem Wegzug in eine andere österreichische Gemeinde reicht die Anmeldung in der neuen Wohnsitzgemeinde, die Abmeldung in der bisherigen Wohnsitzgemeinde erfolgt dann automatisch.

Eine An- bzw. Abmeldung kann erfolgen

  • persönlich durch den Meldepflichtigen
  • durch einen Boten (nur mit dem vollständig ausgefüllten Meldezettel und Lichtbildausweis – im Original)
  • oder postalisch
  • durch den Unterkunftsgeber mittels amtlicher Abmeldung

Kosten
keine

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Meldeservice

Sara Köck
T 0043 5522 51534 36
E-Mail an Sara Köck

Standesamt, Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, Meldewesen, Wählerevidenz, Passwesen, Fundwesen, Abfallwesen