Namensänderung nach Eheschließung

Im Zuge der Anmeldung zur Eheschließung wird unter anderem vereinbart, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen wollen.

Für österreichische StaatsbürgerInnen stehen folgende Varianten zur Auswahl:

1. Gemeinsamer Familienname: Sie bestimmen entweder den Familiennamen des Mannes oder den der Frau zum gemeinsamen Familiennamen.

2. Doppelname: Wenn Sie sich für einen gemeinsamen Familiennamen entschieden haben, kann derjenige, der den Namen des Partners annimmt, seinen bisherigen Familiennamen mit Bindestrich voran- oder nachstellen.

3. Kein gemeinsamer Familienname: In diesem Fall bleibt jeder Partner bei seinem bisherigen Familiennamen. Allerdings müssen Sie bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung festlegen, welchen Familiennamen Ihre künftigen Kinder erhalten sollen.

Bei Nichtösterreichern richtet sich die Möglichkeit der Namensführung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates.

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Sara Köck
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