Der eigentliche Zweck der Hundeabgabe ist die Registrierung der Hunde – das war das Ziel des Gesetzgebers. Die Einnahmen aus der Hundeabgabe landen als kommunale Steuer im Gemeinde-Steuertopf und wird ohne Zweckbestimmung eingehoben.
Aus dem allgemeinen Budget werden beispielsweise die Hundekotbehälter und -säckchen finanziert.
Kosten
| 1. Hund | 88,00 Euro | |
| jeder weitere Hund | 107,00 Euro | |
| Listenhund | 252,00 Euro |
Verwandte Themen
Hundeanmeldung / -abmeldung
Hundemarke / Registrierungspflicht
Hundekotsäckchen
Hunde-An-/Abmeldung (Online-Formular)
Antrag Listenhund (Online-Formular)
Informationen zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden (pdf-Datei, 229KB)
Wichtige tierschutzrechtliche Bestimmungen (pdf-Datei, 237KB)