Hundeabgabe

Der eigentliche Zweck der Hundeabgabe ist die Registrierung der Hunde – das war das Ziel des Gesetzgebers. Die Einnahmen aus der Hundeabgabe landen als kommunale Steuer im Gemeinde-Steuertopf und wird ohne Zweckbestimmung eingehoben.

Aus dem allgemeinen Budget werden beispielsweise die Hundekotbehälter und -säckchen finanziert.

Kosten

 1. Hund88,00 Euro
 jeder weitere Hund107,00 Euro
 Listenhund252,00 Euro


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