Der eigentliche Zweck der Hundeabgabe ist die Registrierung der Hunde – das war das Ziel des Gesetzgebers. Die Einnahmen aus der Hundeabgabe landen als kommunale Steuer im Gemeinde-Steuertopf und wird ohne Zweckbestimmung eingehoben.
Aus dem allgemeinen Budget werden beispielsweise die Hundekotbehälter und -säckchen finanziert.
Kosten
60,00 Euro für den ersten Hund
75,00 Euro für jeden weiteren Hund
Verwandte Themen
Hundeanmeldung / -abmeldung
Hundemarke / Registrierungspflicht
Hundekotsäckchen
Hunde-Anmeldung (Online-Formular)
Hunde-Abmeldung (Online-Formular)
Antrag Listenhund (Word Datei, 16KB)
Informationen zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden (pdf-Datei, 229KB)
Wichtige tierschutzrechtliche Bestimmungen (pdf-Datei, 237KB)
Astrid Gaßner
T 0043 5522 51534 15
E-Mail an Astrid Gaßner
Steuern und Abgaben: Wasser-Kanal-Müllabrechnung,
Kommunalsteuer, Grundsteuer, Friedhofsgebühren, Hundesteuer, Tourismusbeitrag