Der eigentliche Zweck der Hundeabgabe ist die Registrierung der Hunde – das war das Ziel des Gesetzgebers. Die Einnahmen aus der Hundeabgabe landen als kommunale Steuer im Gemeinde-Steuertopf und wird ohne Zweckbestimmung eingehoben.
Aus dem allgemeinen Budget werden beispielsweise die Hundekotbehälter und -säckchen finanziert.
Kosten
70,00 Euro für den ersten Hund
85,00 Euro für jeden weiteren Hund
200,00 Euro für einene Listenhund
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