Abbruch von Gebäuden

Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen bedarf einer schriftlichen Bauanzeige. Dieser Bauanzeige ist zumindest ein Lageplan (dreifach) mit Darstellung der abzubrechenden Bauteile anzuschließen.

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Baueingabeformular (pdf-Datei ausfüllbar, 301 KB)

Ing. Philipp Szolga
T 0043 5522 51534 21
E-Mail an Philipp Szolga

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