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Kein Feuerwerk zum Jahreswechsel

Aus Rücksicht auf Mensch, Tier und Umwelt wird in Frastanz auch 2019/20 keine Ausnahme vom Pyrotechnikgesetz gemacht.

Das Pyrotechnikgesetz regelt den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen. So ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern innerhalb der Ortsgebiete laut diesem Gesetz in Österreich verboten. Die Möglichkeit auf eine Ausnahme zum Jahreswechsel wird in Frastanz seit Jahren nicht erteilt, um Mensch, Tier und Umwelt zu schonen. Auch für 2019/20 ist daher das Abbrennen von Feuerwerken innerhalb des Ortsgebietes von Frastanz verboten. Eine Ausnahme bilden lediglich Feuerwerkskörper der Kategorie F1. (-> Informationen zu den Kategorien weiter unten.)

Wer trotzdem Raketen, Böller etc. abfeuert, muss mit Strafen rechnen. Ganz speziell auch dann, wenn der Ort so gewählt wird, dass es zu Belästigungen oder Gefährdungen von Menschen und Tieren führt. Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 benötigen zudem eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft.

Unfälle vermeiden
Jährlich passieren zu Silvester Unfälle, die im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern stehen. Die Gründe sind fast immer Sorglosigkeit, Unachtsamkeit, fehlendes Gefahrenbewusstsein oder eine missbräuchliche Verwendung. Um Verletzungen oder Sachbeschädigungen vorzubeugen, sind die nachstehenden Sicherheitshinweise zu beachten:

• Feuerwerksartikel nicht im Bereich von Menschenmengen, Kirchen, Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen, Tierheimen, Tankstellen, Hochspannungsleitungen und brandgefährdeten Objekten verwenden.
• Ausschließlich geprüftes Feuerwerk beim Fachhändler kaufen.
• Gebrauchsanweisung beachten, Sicherheitsabstände einhalten.
• Feuerwerkskörper nicht in der Hand zünden.
• Stabile Abschussvorrichtungen verwenden.
• Löschmittel bereithalten.
• Altersbestimmungen einhalten

Durch ein rücksichtsvolles Miteinander sowie einen verantwortungsbewussten Umgang mit pyrotechnischen Artikeln können Gefahrensituationen und Ärgernisse vermieden werden. Auch die Umwelt dankt es allen, die zum Jahreswechsel auf das Abfeuern von Feuerwerkskörpern verzichten. Tipp: Besuchen Sie öffentliche Veranstaltungen mit einem Feuerwerk oder einer Lasershow.

Informationen zu den Feuerwerkskörpern

Kategorie F1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und gegebenenfalls in geschlossenen Räumen verwendet werden können, wenn dies laut Gebrauchsanweisung zulässig ist. Beispiele: Wunderkerzen, Knallbonbons, Knaller-Erbsen, Tischfeuerwerk etc. Besitz ab 12 Jahren erlaubt.

Kategorie F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen und zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Beispiele: Knallfrösche, Batteriefeuerwerke etc. Besitz ab 16 Jahren erlaubt.

Kategorie F3 und F4: Feuerwerkskörper, die eine mittlere bis große Gefahr darstellen. Beispiele: Knallkörper, Feuerräder, Feuerwerksbomben, Fächersonnen, Fontänen, Feuertöpfe etc. Besitz ist nur mit behördlicher Berechtigung sowie Sachkunde- bzw. Fachkenntnis-Nachweis erlaubt.

Weiterführender Link
oesterreich.gv.at